Brüssel: Schwierige Verhandlungen und erste Schritte – Verbesserter Schutz des Aales und Fortführung des Erholungsprozesses für westlichen Ostseehering beschlossen

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:
 
Schwierige Verhandlungen und erste Schritte: Verbesserter Schutz des Aales und Fortführung des Erholungsprozesses für westlichen Ostseehering beschlossen
Rat für Landwirtschaft und Fischerei legt Fangmengen für 2023 für Nordsee und Atlantik fest
 
Die EU-Fischereiministerinnen und -minister haben sich heute in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2023 in Nordsee und Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt. Im Fokus stand bei den diesjährigen Verhandlungen für Deutschland der Schutz des Europäischen Aales, der sich in einem äußerst kritischen Zustand befindet. Deutschland hat sich – der wissenschaftlichen Empfehlung folgend – hier nachdrücklich für den Aalschutz stark gemacht.
Dazu erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Ophelia Nick: „Das waren sehr intensive Verhandlungen und wir haben auch sehr hart gekämpft. Schlussendlich konnten wir unserer Verantwortung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Wiederaufbau der Fischbestände nachkommen. Dennoch ist dies nur ein erster, gleichwohl wichtiger Schritt. Dies gilt sowohl bei den notwendigen, großen Einschnitten beim Aal als auch bei steigenden Fangquoten in der Nordsee.“
Die EU-Kommission hatte beim Aal eine Schonzeit von sechs Monaten vorgeschlagen. Nach schwierigen Verhandlungen konnte diese dank der Unterstützung durch Deutschland durchgesetzt werden, wenn auch mit Flexibilität in der Ausgestaltung für die Mitgliedstaaten. Dabei wurde eine feste, EU-weite Schonzeit von drei Monaten festgelegt – für die Ostsee von Oktober bis Dezember, für die Nordsee von September bis November. Die übrigen drei Monaten sind durch die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Aalwanderung festzulegen. Eine Schließung der Aalfischerei bereits im Januar 2023 wird allerdings aufgrund der Kurzfristigkeit, auch aus EU-rechtlichen Gründen, nicht möglich sein. Gleichwohl ist dies ein starkes Signal für einen noch strengeren Schutz im nächsten Jahr, weshalb Deutschland dem Kompromiss zugestimmt hat.
Hinzu kommt, dass der Glasaalfang für den menschlichen Verzehr zwar noch viel stärker eingeschränkt, aber eben nicht komplett verboten wird. Durch die getroffenen Regelungen werden die Aalbesatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung weiterhin möglich sein. Auch die Fischereibetriebe können in einem bestimmten Umfang der Aalfischerei weiter nachgehen. Die Freizeitfischerei von Aal wird im maritimen Bereich komplett verboten sein. Neben den fischereilichen Maßnahmen, insbesondere der erweiterten Schonzeit von insgesamt sechs Monaten für die Meeresfischerei und stärkeren Maßnahmen gegen illegale Fischerei, wird es jetzt darauf ankommen, auch weitere durch den Menschen geschaffene Ursachen für die hohe Aalsterblichkeit zu reduzieren – zum Beispiel Aalschutzmaßnahmen bei Wasserkraftwerken und Reduzierung von Umweltverschmutzung.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft konnte in den Verhandlungen außerdem erreichen, dass die tatsächlichen Fangmengen für Hering im Skagerrak und Kattegat auf niedrigem Niveau bleiben. Dadurch wird der Erholungsprozess des Bestandes des Herings der westlichen Ostsee verstetigt.
Die für Deutschland besonders wichtigen Nordseebestände wie Hering, Kabeljau oder Seelachs waren zuvor Gegenstand internationaler Verhandlungen der EU mit dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Die Fangmengen für Nordseehering sinken; für alle anderen bedeutenden Bestände in der Nordsee (Kabeljau, Schellfisch, Wittling, Seelachs und Scholle) steigen die Fangmengen. Die Beschlüsse folgen alle den wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung. Neben den Quoten für die Nordsee und den Nordostatlantik wurden auch Fangmöglichkeiten für die bilateral mit dem Vereinigten Königreich gemeinsam bewirtschafteten Bestände, das Mittelmeer und das Schwarze Meer vereinbart.
 
EU- und deutsche Quoten für das Jahr 2023 bei wichtigen Beständen – in der vierten Spalte der prozentuale Wert im Vergleich zu den 2022-Quoten
Bestand EU-Quote

(in Tonnen)
Deutsche Quote

(in Tonnen)
Veränderung DEU-Quote 2023/2022 (%)
Hering (Nordsee) 165.371 37.409 -9 %
Seelachs (Nordsee) 19.433 5.091 + 17 %
Kabeljau (Nordsee) 8.089 1.977 + 60 %
Schellfisch (Nordsee) 7.709 1.588 + 25 %
Scholle (Nordsee) 55.007 4.436 – 2 %
Makrele (Nordostatlantik – westliche Gewässer) 102.948 15.716 -5 %

 

Bildquelle: European Union

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