BMEL legt 14. Tierschutzbericht der Bundesregierung vor
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Das Bundeskabinett hat heute den 14. Tierschutzbericht der Bundesregierung gebilligt, den das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegt hat. Mit dem Bericht gibt die Bundesregierung dem Bundestag alle vier Jahre einen Überblick über den Stand des Tierschutzes und kommt damit einer Verpflichtung aus dem Tierschutzgesetz nach. Der 14. Tierschutzbericht deckt die Jahre 2019 bis 2022 ab und fasst Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene zur Verbesserung des Tierschutzes zusammen.
Zum Tierschutzbericht der Bundesregierung sagt die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Ophelia Nick: „Wir haben eine besondere Verantwortung für den Schutz unserer Tiere. Das stellt nicht nur unser Grundgesetz ausdrücklich klar, in dem der Tierschutz seit mehr als zwei Jahrzehnten als Staatsziel verankert ist. Auch die Forderungen aus der Gesellschaft nach besseren Haltungsbedingungen werden seit Jahren immer lauter. Der Tierschutzbericht der Bundesregierung zeigt, dass es dabei vorangeht, aber auch, dass noch viel zu tun ist. Wir haben in dieser Legislaturperiode schon wichtige Schritte unternommen: Den Einstieg in den Umbau der Tierhaltung haben wir geschafft und arbeiten daran, unsere Landwirtinnen und Landwirte bei den Investitionen und laufenden Mehrkosten einer tiergerechteren Haltung zu unterstützen. Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung schaffen wir zudem Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und machen die Leistungen der Landwirtschaft für mehr Tierschutz sichtbar.“
Das BMEL setzt sich umfassend dafür ein, den Tierschutz weiter zu verbessern. Das BMEL hat dazu einen Entwurf zur umfangreichen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes vorgelegt, der sich in der regierungsinternen Abstimmung befindet. Dazu Dr. Nick weiter: „Mit unserem Entwurf wollen wir bestehende Lücken beim Tierschutz konsequent schließen und für eine Verbesserung der Tierschutzstandards in verschiedenen Bereichen sorgen. Dazu wollen wir zum Beispiel die dauerhafte Anbindehaltung von Rindern beenden und dabei zugleich unserer Verantwortung für Almen und für die artenreichen Kulturlandschaften gerecht werden, indem wir der Kombihaltung eine verlässliche Zukunftsperspektive geben. Auch bei den Heimtieren streben wir mit der Verbesserung der Rückverfolgbarkeit auf Online-Plattformen und einer Konkretisierung des Qualzuchtverbots deutliche Fortschritte an.“ Zudem soll die staatliche verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in den nächsten Schritten auf weitere Tierarten, Produktgruppen und Lebensphasen erweitert werden. Das BMEL beabsichtigt auch, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzupassen. So sollen in einem ersten Schritt unter anderem Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen und Junghennen festgelegt werden. Eckpunkte hatte das BMEL bereits vorlegt.
Weitere Informationen über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Tierschutzes können Sie dem 14. Tierschutzbericht der Bundesregierung entnehmen, der hier abgerufen werden kann.