
Nick vor EU-Agrarrat: Was bekommen wir für Milliarden Agrargeld?
Was bekommen wir für Milliarden Agrargeld?
Nick vor EU-Agrarrat: Was bekommen wir für Milliarden Agrargeld?
Treffen der EU-Agrarministerinnen und -minister in Luxemburg um sich auf wesentliche Regeln für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 verständigen. Zwar wird noch nicht über die künftige Höhe des Agrarbudgets entschieden, aber über wichtige Spielregeln, wofür und unter welchen Bedingungen dieses Geld künftig eingesetzt werden kann. In Deutschland stehen derzeit jährlich rund 6,3 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung.
Dr. Ophelia Nick, Bundestagsabgeordnete für den Kreis Mettmann und Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Grünen Bundestagsfraktion dazu:
„Die EU-Agrarpolitik betrifft jeden von uns. Schließlich brauchen wir gute Lebensmittel, die verfügbar und bezahlbar sind. Wir alle finanzieren die Agrarförderung mit unseren Steuern – etwa 30 Cent pro Tag je EU-Bürger. Deshalb ist die entscheidende Frage für die GAP: Was bekommen wir für dieses Geld?
Wir bezahlen unsere Lebensmittel an der Supermarktkasse. Was wir dort oft nicht bezahlen, sind Zusatzleistungen der Höfe wie gesunde Böden, Artenvielfalt, Tierwohl oder Vorsorge gegen Hitze und Dürre. Wenn Bundeskanzler Merz nun einen kleineren EU-Haushalt fordert, müssen die Agrargelder doch zuerst die Höfe für Zusatzleistungen honorieren, getreu dem Motto: Wer mehr für uns alle leistet, bekommt mehr Geld. Die knappen Steuermittel weiter größtenteils auf die Flächen kippen, das können wir uns nicht mehr leisten.
Deutschland muss in Luxemburg außerdem sein Gewicht dafür einsetzen, dass das Gemeinsame in der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten bleibt. Ein EU-Binnenmarkt mit 27 unterschiedlichen Mindeststandards wäre wie eine Fußballliga, bei der auf jedem Platz andere Regeln gelten. Das wäre unfair. Zwar können bestimmte nationale Spielräume sinnvoll sein – aber bei grundlegenden Umwelt-, Klima- und Sozialstandards brauchen Höfe von Finnland bis Spanien vergleichbare Bedingungen.
Das zeigt sich gerade beim Ökolandbau: Die EU-Kommission will eine verlässliche Bio-Förderung in allen Mitgliedstaaten sichern. Wenn es nach dem Rat geht, soll diese gemeinsame Verpflichtung entfallen. Das wäre der falsche Weg. Wer auf Bio umstellt, braucht Planungssicherheit und faire Förderbedingungen, und zwar in ganz Europa.
Wir erwarten von Bundesagrarminister Rainer, dass er sich in Luxemburg für gemeinsame ambitionierte Standards und eine Agrarpolitik einsetzt, die zusätzliche Leistungen der Höfe verlässlich honoriert. Wer zu diesem Zeitpunkt der GAP-Verhandlungen vor allem über ein ‚angemessenes Budget‘ spricht, bleibt die entscheidende Antwort schuldig: Wofür soll dieses Geld künftig eingesetzt werden? Denn wenn Böden austrocknen, Wasser knapp wird oder Ernten ausfallen, trifft das zuerst die Höfe und am Ende unsere Lebensmittelversorgung. Gute Agrarpolitik ist immer auch Krisenvorsorge.“
Hintergrund
Der Rat für Landwirtschaft und Fischerei (AGRIFISH) will am 26./27. Oktober eine sogenannte ‚partielle allgemeine Ausrichtung‘ zur GAP-Verordnung für die Jahre 2028 bis 2034 erreichen. Damit würde das EU-Gremium seine Verhandlungsposition zu wesentlichen agrarspezifischen Regeln der künftigen GAP festlegen.
Die GAP gehört zu den größten gemeinsamen Politikbereichen der Europäischen Union. Etwa ein Viertel des EU-Budgets werden in die Landwirtschaft investiert. In Deutschland stehen in der laufenden Förderperiode jährlich rund 6,3 Milliarden Euro EU-Mittel für die Agrarförderung zur Verfügung.
Seit den 1990er Jahren wurde die GAP schrittweise stärker an gemeinsame europäische Standards sowie Umwelt- und Klimaleistungen gebunden. Der aktuelle Ratskurs droht diese Entwicklung an mehreren Stellen umzukehren: weniger gemeinsame Vorgaben, weniger verlässliche Umweltförderung und mehr nationale Wahlfreiheit. Flächenbezogene Direktzahlungen sollen ein zentraler Bestandteil bleiben. Dieser Rückschritt geschieht ausgerechnet in einer Zeit knapper öffentlicher Mittel und zunehmender Klimarisiken. Gerade jetzt müsste die GAP jeden Euro gezielter dafür einsetzen, die Landwirtschaft bei der Anpassung an Hitze, Dürre und Wasserknappheit zu unterstützen und ihre natürlichen Produktionsgrundlagen zu sichern.
GAP-Verordnung und Nationale Partnerschaftspläne: Die Kommission schlägt für den nächsten EU-Haushalt eine grundlegende Veränderung der Förderarchitektur vor. Die GAP soll künftig in einen übergeordneten Europäischen Fonds und in Nationale sowie Regionale Partnerschaftspläne (NRP-Pläne) eingebettet werden. Statt zahlreicher bislang getrennter Programme soll jeder Mitgliedstaat einen solchen Plan vorlegen. Die GAP-Verordnung enthält dabei die spezifischen Regeln und Instrumente für die Landwirtschaft; wesentliche Finanzierungs-, Planungs- und Governance-Fragen liegen dagegen in der NRP-Verordnung und im MFR.
Umweltbudget: Anders als in der aktuellen GAP- Förderperiode sieht der EU-Kommissionsvorschlag kein eigenständiges Mindestbudget für Umwelt- und Klimamaßnahmen innerhalb der GAP vor. Für die gesamten NRP-Pläne ist geplant, dass 43 Prozent der Ausgaben zu Klima- und Umweltzielen beitragen sollen, Berechnungen des Thünen-Instituts für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zeigen, dass es mit den derzeitigen Vorschlägen kaum möglich sein wird, diese Ziele zu erreichen, wenn nicht innerhalb der GAP mehr Gelder zielgerichtet für Klima und Umweltmaßnahmenausgegeben werden.
Mindeststandards: Um überhaupt Fördergelder aus der GAP gezahlt zu bekommen, müssen die Landwirte aktuell bestimmte Mindeststandards erfüllen. Dazu gehört z. B. der Schutz von Grünland, Vorgaben zur Fruchtfolge und zur Bodenbedeckung. Stattdessen schlägt die EU-Kommission für die GAP nach 2027ein neues System der „Farm Stewardship“ vor. Damit sollen die EU-Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung erhalten. Doch besonders im Grünlandschutz täte sich im Vergleich zur laufenden Förderperiode eine Lücke auf, die Grünlandumbruch EU-Weit befördern würde Im Rat werden nun noch weitergehende nationale Spielräume gefordert. Damit steht die Frage im Raum, wie viel gemeinsamer europäischer Rahmen von der Gemeinsamen Agrarpolitik künftig tatsächlich bleibt. Mit Blick auf faire Regeln darf mehr Flexibilität nicht dazu führen, dass Höfe in einem gemeinsamen Binnenmarkt grundlegend zwischen unterschiedlichen Umweltanforderungen konkurrieren und damit ein Unterbietungswettbewerb gestartet wird.
Soziale Konditionalität: Seit 2025 ist ein Teil der GAP-Zahlungen mit der Einhaltung ohnehin geltender Regeln zu Arbeitsbedingungen sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz verbunden. Vor der angestrebten Einigung gibt es nun von mehreren Ländern Bestrebungen, diese Verknüpfung aus der GAP zu streichen. Die zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen Vorschriften würden dadurch nicht entfallen.








